Arbeitsgänge, durch die unter festgelegten Bedingungen die Beziehungen zwischen den durch ein Messgerät oder ein Messsystem (Messstelle) angezeigten oder den sich aus einer Materialmessung ergebenden Werten und den entsprechenden bekannten Werten eines Referenzzustandes bestimmt werden (EG-GMP-Leitfaden, Glossar). Bei der Kalibrierung erfolgt kein Eingriff am Gerät (Justierung).
Kalibrierung im Apparatebau
Prüfung und kontrollierte Zwischeneichung von Messgeräten mit entsprechend zulässigen Messnormalen. Längenmessgeräte (Schiebelehre, Messschraube etc.) werden z. B. mit Endmaßen kalibriert. Rauheitsmessgeräte mit Rauheitsnormalen (Geometrienormalen).
Komplizierte Messgeräte, wie Partikelzähler, TOC-Messgeräte (TOC-Bestimmung) etc., müssen zur Kalibrierung zum Herstellerwerk gegeben werden, wobei die Rekalibrierung durch entsprechende Klebermarkierungen bestätigt wird.
Alle wiederkehrenden Kalibriervorgänge sind in einem entsprechenden Kontrollbuch zu dokumentieren und vom QS-Verantwortlichen abzuzeichnen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie