Alle Arbeitsprozesse und Operationen für die Herstellung von Produkten oder Zwischenprodukten sind hinsichtlich Soll- und Ist-Zustand einer detaillierten und exakt definierten Prüfung zu unterziehen.
Speziell die Herstellung technischer Anlagen und Apparate aus austenitischen Edelstahllegierungen werden durch detaillierte Fertigungs- und Prüfpläne möglichst exakt definiert. Insofern ist es notwendig, die angegebenen Prüfverfahren in Art und Umfang im Rahmen der regulären Kontrolle (Qualitätssicherungs-Abteilung) entsprechend den Prüfplänen auch abzuwickeln und zu dokumentieren.
Bei jeder Prüfung sind nicht entsprechende Teile oder Bauteilbereiche verwechslungsfrei zu markieren und der Nacharbeit bzw. dem Ausschuss- oder Sperrlager zuzuführen und alle derartigen Vorgänge exakt zu dokumentieren.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie