Auch: Prüftechnik.
Für den Nachweis von Spezifikationen notwendiges technisches Equipment und die korrespondierenden Verfahren.
Bei der Festlegung der Fertigungs- und Prüfpläne für ein Bauteil z. B. aus einer austenitischen Edelstahllegierung in Form einer entsprechenden Spezifikation werden sinnvollerweise auch die einzelnen Kontrolltechniken in Art und Umfang definiert. Bei der Festlegung der detaillierten Prüfverfahren ist neben der Kontrolltechnik auch das zu verwendende Prüfgerät zu definieren, wobei es dem Prüfer selbstverständlich überlassen bleibt, auch ein Gerät anderen Fabrikats zu wählen, das jedoch die Anforderungen zweifelsfrei gleichermaßen erfüllen muss. Das verwendete Gerät samt allen messnotwendigen / messinterpretierbaren Details ist exakt zu dokumentieren.
Beispiel: Rauheitsmessung Ra mit der Messlänge lt = 4,8 mm. Die am Markt befindlichen Rauheitsmessgeräte haben i. Allg. unterschiedliche Messlängeneinstellungen. Bei Verwendung eines Fabrikats mit einer Messlänge von 5 mm ist dieses ohne Vorbehalt zu nutzen, sofern die Messparameter im Messprotokoll entsprechend dokumentiert sind.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie