Siehe auch: Korrosion.
Beständigkeit gegen einen Korrosionsangriff.
Die gesicherte Korrosionsresistenz eines Apparates z. B. aus einer austenitischen Edelstahllegierung im gesamten Parameterraum des vorgesehenen Nutzungsspektrums der Anlage (Medien, Konzentration, Temperatur etc.) ist fundamentale Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Apparateeinsatz zur Herstellung pharmazeutischer bzw. biotechnologischer Produkte, da jegliche Korrosionswirkung neben der Apparateschädigung auch die Entstehung von Korrosionsprodukten in Form von Schwermetallpartikeln (Schwermetall) bzw. Schwermetallionen oder Schwermetalloxiden bedeutet und diese (unkontrolliert) das Medium verunreinigen können. In dieser Hinsicht liegt es im Interesse des Anwenders der Anlage, sich diese Garantie vom Anlagenplaner wie auch vom Anlagenhersteller / Installateur im Rahmen der Endabnahme / Dokumentation geben zu lassen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie