Arzneimittel und Ausgangsstoffe sind so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 AMWHV [Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung]). Laut europäischem Arzneibuch (European Pharmacopoeia) sind Arzneimittel so zu lagern, dass sie gegen Substanzverlust sowie Beeinträchtigungen der Reinheit und der Wirksamkeit geschützt sind. Ziel ist es, während des Lagerungsprozesses Kontaminationen, Verwechslungen und Veränderungen, die über das erwartete Maß hinausgehen, zu vermeiden. Nur auf diese Weise kann die erforderliche Qualität sichergestellt werden (vgl. Guide to Good Storage Practice for Pharmaceuticals, GSP, Leitfaden für die Gute Lagerungspraxis von Arzneimitteln, der WHO).
Die sogenannte chaotische Lagerung oder Lagerhaltung sieht keine räumliche Trennung von unfreien und freien Waren vor. Es werden keine speziellen Lagerbereiche (z. B. innerhalb eines Hochregallagers) vorgegeben. Freie Stellplätze werden entweder über das System vorgegeben (v. a. bei automatisierten Systemen) oder aber nach manueller Einlagerung dem System gemeldet. Statusetiketten sind nicht erforderlich (sogenannte „indirekte Kennzeichnung”). Die Verwaltung und Kontrolle des Status erfolgt über das computergestützte Lagerverwaltungssystem. Der Stellplatz eines bestimmten Materials oder Produkts kann danach ausschließlich über dieses System abgefragt werden.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie