Beschreibung der Anforderungen einer Ausrüstung aus Anwendersicht einschließlich aller Randbedingungen. Das Lastenheft wird vom Auftraggeber erstellt (vgl. VDI 2519 Blatt 1). Nach den Anforderungen im Lastenheft erstellt der Auftragnehmer das Pflichtenheft. Das Lastenheft ist Bestandteil der Designqualifizierung.
Im Apparatebau ist das Lastenheft stets die technisch eindeutige Basis für eine einvernehmliche Auftragsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und regelt in allen Details (Werkstoffe, Schweißtechnik (Schweißen), Verfahrenstechnik, Oberflächentechnik, Prüfmaßnahmen in Art und Umfang, Dokumentation, Zertifizierungsumfang, Anforderungsprofil etc.) den exakten Auftragsumfang mitsamt den vereinbarten Liefergrenzen.
Das Lastenheft ist Basis für die Angebotserstellung, den Auftrag, die Auftragsabwicklung und die Prüfabnahme sowie die Garantievereinbarung für den Anlagenbetrieb. Das Lastenheft entbindet den Auftragnehmer in keinem Stadium von seiner fachmännischen Warnpflicht gegenüber dem Planer (Leistungsverzeichnis-Ersteller) und dem Auftraggeber, sofern er relevante Fehler, Irrtümer oder entsprechende Abweichungen vom Stand der Technik zu erkennen vermag. Den Auftragnehmer trifft diese Pflicht der Prüfung (laufende Plausibilitätsprüfung) uneingeschränkt.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie