Abk.: LKP.
Ein Arzt mit mindestens zweijähriger Erfahrung in der klinischen Prüfung von Arzneimitteln, der die verantwortliche Gesamtleitung der Durchführung der klinischen Prüfung wahrnimmt, die ärztliche Vertretbarkeit der klinischen Prüfung fortlaufend beurteilt und die Entscheidungskompetenz über Unterbrechung oder Abbruch der klinischen Prüfung hat.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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