Materialzeugnisse (Werkstoffzeugnis) nach DIN EN 10204, 3.1.B oder ähnlich sollten für alle verwendeten Halbzeuge z. B. aus austenitischen Edelstahllegierungen und Polymerwerkstoffen bei der Herstellung von Apparaten / Rohrleitungsinstallationen im pharmazeutischen Anwendungsbereich in jedem Fall zwingend sein und sind die Basis für die finale Bauteildokumentation und für die Validierung der Anlage beim Nutzer der Anlage.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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