Eigenschaft medienberührender Oberflächen aus Kunststoff oder austenitischen Edelstahllegierungen gegenüber dem berührenden (Produktions-)Medium absolut neutral zu sein, d. h. das Medium weder direkt (durch Generation von Partikeln oder Ionen) zu verunreinigen (kontaminieren) noch durch katalytische Zersetzung (Katalyse) zu verändern.
Diese Forderung der kontrollierten Medienneutralität ist eine Grundvoraussetzung bei der Formulierung des Anforderungsprofils bei der Anlagenprojektierung und impliziert entsprechende Korrosionsresistenz bzw. Rougingresistenz (Rouging) oder aber z. B. die Verhinderung von Quellung bzw. das Auflösen bei Polymerwerkstoffen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie