Auch: Re-Inspektion.
Überwachungsmaßnahme vor Ort nach § 64 AMG bzw. § 17e TierSG (Tierseuchengesetz) bei Betrieben, Einrichtungen und bei Personen zur Kontrolle der geforderten Korrekturmaßnahmen, einschließlich der Überprüfung der frist- und ordnungsgemäßen Beseitigung der während der vorangegangenen Inspektion festgestellten kritischen und gegebenenfalls schwerwiegenden Mängel.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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