Siehe auch: Oberflächenfehler.
-
Abweichung vom spezifizierten Zustand (Lastenheft, Zeichnung, Spezifikation etc.) einer technischen Oberfläche von Bauteilen aus Kunststoff oder einer austenitischen Edelstahllegierung. Die Feststellung von Oberflächendefekten ist rein formal nur anhand einer exakten Spezifikationsbeschreibung des gewünschten Oberflächenzustandes möglich. Eine solche Spezifikation kann für austenitische Edelstahllegierungen u. a. enthalten:
-
Reinheitsgrad als max. zulässige Kontaminationsbelegung in mg/dm2 (Organika, Anorganika, Ionen bzw. Salze etc.),
-
Feuchtegehalt der Oberfläche,
-
Erkennbarkeit des kristallinen (Korn) Strukturaufbaus bei mikroskopischer Betrachtung mit V = 100–200 x,
-
Poren-, Dopplungs- und Rissfreiheit (Pore, Dopplung, Riss) etc.
Abweichungen von den vorgegebenen Spezifikationsdaten bei der Prüfung dieser Werte über die ebenfalls vorgegebenen max. Toleranzwerte stellen prinzipiell Oberflächendefekte dar, die gegebenenfalls vor Inbetriebnahme der Anlage zu beheben sind.
-
Über diese definierbaren und objektiv messbaren Eigenschaftswerte hinaus, welche im Übrigen in der Regel meist nur stichprobenartig bzw. lokal oder aber indirekt gemessen und beurteilt werden können (z. B. Elektronenspektroskopie zur chemischen Analyse, Auger-Analyse etc), zeigen sich in der Prüfpraxis eine ganze Reihe von meist lokalen Oberflächendefekten, wie
-
Mikroschlackenbeläge (Schlacke) auf der Schweißnaht,
-
(Mikro-)Dopplungen,
-
Ziehriefen, Schleifriefen, Kratzer,
-
lokale Einbrandkerben nach dem Schweißen,
-
strukturelle Materialinhomogenitäten,
-
lokale Anlauffarben etc.,
die bei technischen Oberflächen kaum generell bzw. formal definiert werden können und betreffend derer von Fall zu Fall von entsprechenden Fachleuten (meist subjektiv) zu entscheiden ist, ob diese Defekte für den vorgesehenen Einsatzzweck bedenklich sind oder nicht.
Defekte dieser Art in einer Spezifikation grundsätzlich völlig zu verbieten, ist erfahrungsgemäß kein gangbarer Weg, da in diesem Fall die entsprechenden Bauteile praktisch nicht herstellbar wären. Wichtig ist dagegen etwa anhand von geeigneten Mustern eine entsprechende Toleranzgrenze für die diversen Defekttypen (Defektkatalog) zu definieren.
In der ASME-BPE 2000 (American Society Mechanical Engineering-Bioprocessing Equipments) ist der Versuch unternommen worden, in Form eines Defektkataloges eine Vielzahl der o. g. Defekttypen zu beschreiben und Zulässigkeiten / Unzulässigkeiten festzulegen.
-
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie