Für jede am länderübergreifenden Qualitätssystem beteiligte Organisationseinheit gibt es eine oberste Leitung im Sinne des QM-Handbuchs. Eine solche wird beispielsweise über folgende Verantwortlichkeiten definiert:
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Inkraftsetzung der Qualitätsdokumente,
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Festlegung von Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten,
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Bereitstellung von Personal und Ressourcen,
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Festlegung von Verfahren zur internen Umsetzung von internen Qualitätszielen,
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Entgegennahme von Management Reviews.
Die jeweilige oberste Leitung ist im Qualitätssystem der Länder bezogen auf das Gesamtsystem, jedes Land und jede Einrichtung zu definieren.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie