Oberbegriff für alle parenteral (d. h. nicht über den Magen-Darm-Trakt) applizierten Arzneiformen. Parenteralia werden von den Arzneibüchern definiert als sterile Zubereitungen, die zur Injektion, Infusion oder Implantation in den menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, also im Einzelnen als Injektionen, Infusionen, Pulver für die Herstellung von Injektionen bzw. Infusionen, Konzentrate für die Herstellung von Injektionen bzw. Infusionen und Implantate. Diese Zubereitungen müssen neben der Sterilität frei von Pyrogenen sein.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie