Auch: Partikelmessung.
Partikuläre Verunreinigungen z. B. eines Gases oder einer Flüssigkeit werden hinsichtlich der Größe der Partikel bzw. des Größenbereichs der Partikel, der Anzahl der Partikel pro Volumeneinheit des Gases oder der Flüssigkeit und eventuell der Partikelsubstanz(en) beurteilt.
Die Partikelsubstanzen werden z. B. durch Rasterelektronenmikroskopie/Energiedispersive Röntgenanalytik bestimmt.
Die Größe der Partikel (bzw. das Größenspektrum) wird z. B. durch mikroskopische Analyse eines durch Filtrierung des Gases / der Flüssigkeit erhaltenen Partikelrückstands ermittelt.
Die Anzahl von Partikeln pro Volumeneinheit wird z. B. mittels eines Partikelzählers (Lasercounter) ermittelt, wobei der Gas- oder Flüssigkeitsstrom durch ein Prüfrohr geführt wird und dabei die Zählung automatisch erfolgt. Die Angabe erfolgt z. B. als 245 Partikel/30 l mit einer Größe > 0,2 µm.
Partikelbestimmungen in einer Flüssigkeit (z. B. WFI [Wasser]) mittels eines mit der Flüssigkeit befüllten Glaskolbens durch visuelle Beurteilung der Flüssigkeitstrübung ist eine sehr unscharfe Methode und erlaubt nur die Erkennung von Partikeln > 10–20 µm, wobei erfahrungsgemäß nur Bruchteile der wahren Partikelbelastung erkannt werden können.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie