Beauftragter des pharmazeutischen Unternehmers, der hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufsucht, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (§ 75 Abs. 1 Satz 1 AMG). Pharmaberater bedürfen der Sachkenntnis. Die Sachkenntnis besitzen Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung, Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin, sowie Pharmareferenten.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie