Verfahren zur Feststellung von Abweichungen. Bei der Entdeckungswahrscheinlichkeit (Fehlerbedeutung) sind insbesondere die Prüfmaßnahmen mit zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Fehlermerkmal-Erkennungsanalyse (FMEA) bereits geplant bzw. konzipiert sind. Ist dies der Fall, so müssen sie im Zusammenhang mit der Bewertung im FMEA-Formblatt dokumentiert werden.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
Teilen: