Zertifizierung eines Prüfergebnisses.
Alle technischen Prüfungsoperationen, unabhängig vom Herstellungsstadium eines Bauteils oder Produkts, sind von dafür gemäß Qualitätssicherungshandbuch autorisierten Personen vorzunehmen und in jedem Fall in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren (Dokumentation).
Spezielle Prüfungen, wie etwa Penetrationsprüfungen, Korrosionsprüfungen etc., dürfen nur von Personen durchgeführt und befundet werden, die dafür eine entsprechende Qualifikation bzw. einen Prüfschein von einer zugelassenen Prüfbehörde vorweisen können.
Prüfzeugnisse, wie Werkstoffzeugnisse nach DIN 50049 3.1.A bzw. 3.1.B respektive nach EN 10204, sind nur vom TÜV bzw. von vom TÜV autorisierten Personen auszustellen (Abb. P 12).
Abb. P 12: Beispiel für ein Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204, 3.1. (B). (Quelle: G. Henkel)
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