Bei systematisch durchgeführten Prüfarbeiten an Bauteilen aus Kunststoff oder aus austenitischen Edelstahllegierungen entsprechend Prüfplan ergeben sich bei der Herstellung eines Bauteils fallweise auch unzulässige Abweichungen von den vorgegebenen Soll-Werten und deren Toleranzen.
Abweichungen sind vom Kontrollpersonal festzuhalten und im Prüfprotokoll (Protokoll) zu dokumentieren, und der Bauteil ist entsprechend zu markieren und in das Sperrlager zu verbringen. Hernach muss entschieden werden, ob der Bauteil verschrottet wird oder ob er sachgerecht repariert werden kann und eine realistische Aussicht besteht, den zulässigen Soll-Wert gesichert zu erreichen.
Der dabei auftretende Reparaturaufwand ist in allen Details zu dokumentieren und letztlich durch prüftechnischen Gutbefund des reparierten Bauteils zu bestätigen.
Die Reparaturkosten sind in der Regel unter Anwendung des Verursacherprinzips zu verteilen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie