Startseite » Pharma » Lexikon Pharmatechnologie »

Schlagzähigkeit

Lexikon Pharmatechnologie
Schlagzähigkeit

Formelzeichen: a, Einheit: kJ/mm2.

Maß für die Fähigkeit eines Werkstoffes, Stoßenergie und Schlagenergie zu absorbieren, ohne zu brechen.

Die Prüfung der Schlagzähigkeit (Kerbschlagzähigkeit ak nach DIN 50115) bzw. der Schlagbiegefestigkeit erfolgt in einem entsprechenden technologischen Versuch mit einem Pendelhammer nach DIN 53512 an einem genormten Prüfkörper aus einem metallischen Werkstoff (Metalle / Legierung) oder aus einem Polymerwerkstoff. Der Hammer wird dabei definiert ausgelenkt, sodass die potenzielle Energie exakt definiert ist. Die Schlagzähigkeit wird als das Verhältnis aus Schlagarbeit und Probekörperquerschnitt berechnet.

Speziell harte und spröde Werkstoffe können durch die Schlagzähigkeit exakt beurteilt werden.

Die Schlagzähigkeit von Kunststoffen lässt sich durch folgende Verfahren verbessern:

  • äußere Weichmachung,

  • innere Weichmachung durch Copolymere (ABS) bzw. Polymermischungen (PVC + nachchloriertes PE).

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de