Formelzeichen: a, Einheit: kJ/mm2.
Maß für die Fähigkeit eines Werkstoffes, Stoßenergie und Schlagenergie zu absorbieren, ohne zu brechen.
Die Prüfung der Schlagzähigkeit (Kerbschlagzähigkeit ak nach DIN 50115) bzw. der Schlagbiegefestigkeit erfolgt in einem entsprechenden technologischen Versuch mit einem Pendelhammer nach DIN 53512 an einem genormten Prüfkörper aus einem metallischen Werkstoff (Metalle / Legierung) oder aus einem Polymerwerkstoff. Der Hammer wird dabei definiert ausgelenkt, sodass die potenzielle Energie exakt definiert ist. Die Schlagzähigkeit wird als das Verhältnis aus Schlagarbeit und Probekörperquerschnitt berechnet.
Speziell harte und spröde Werkstoffe können durch die Schlagzähigkeit exakt beurteilt werden.
Die Schlagzähigkeit von Kunststoffen lässt sich durch folgende Verfahren verbessern:
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äußere Weichmachung,
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innere Weichmachung durch Copolymere (ABS) bzw. Polymermischungen (PVC + nachchloriertes PE).
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie