Siehe auch: Sterilisation.
Grundsätzlich wird zwischen physikalischen und chemischen Sterilisationsverfahren unterschieden. Zu den physikalischen Sterilisationsverfahren gehören die thermischen Verfahren, wie die feuchte Hitze (Autoklavieren unter Druck bei unterschiedlichen Temperaturen, meist > 121 °C) und die trockene Hitze (Heißluftsterilisation bei Temperaturen von mindestens 160 °C), die Strahlensterilisation (meist Gammabestrahlung) und in Einzelfällen die sogenannte „Sterilfiltration”, die faktisch kein Sterilisationsverfahren, sondern ein Verfahren zur Keimzahlverminderung ist. Zu den chemischen Sterilisationsverfahren zählen die Anwendung von Ethylenoxid (Cartox oder T-Gas), Ozon (meist zur Wasseraufbereitung), Peressigsäure (Kaltsterilisation), Formaldehyd, β-Propiolacton und Wasserstoffperoxid (H2O2).
Sterilisationsverfahren werden eingesetzt, um Produkte, Substanzen, Behältnisse oder Produktionsequipment frei von vermehrungsfähigen Keimen zu machen. Das jeweilige Sterilisationsverfahren wird vor allem vor dem Hintergrund der Stabilität des zu sterilisierenden Materials ausgewählt.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie