Richtiger: Hygienevorschriften, im technischen Sprachgebrauch jedoch meist Sterilvorschriften.
Sterilvorschriften für die Produktherstellung bestimmen sowohl die Qualität der apparativen Ausstattung (z. B. elektrochemisch polierte Edelstahloberflächen im Medienbereich [Medium]) als auch die apparative Produktionsumgebung (z. B. Reinraumbedingungen [Reinraum] Klasse 100, 1.000 etc.) und sind ein wesentlicher Teil der betrieblichen QS-Maßnahmen (Qualitätssicherung).
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie