Zulässige Abweichung vom Nennmaß eines Bauteils. Die Toleranz ist eine konstruktions- und fertigungsbedingte Maßgröße und gibt die Differenz zwischen dem oberen und dem unteren Grenzmaß an. Innerhalb der Toleranz darf das Istmaß eines Werkstücks bzw. Bauteils vom jeweiligen Nennmaß abweichen.
Soll z. B. ein Rohr aus austenitischem Edelstahl mit einem Außendurchmesser von 12 mm und einer Wandstärke von 1 mm industriell gefertigt werden, so ist es notwendig, sowohl dem Außendurchmesser wie der Wandstärke ein Toleranzfeld zuzugestehen, in dem diese Werte liegen dürfen, z. B. 12 mm + 0,1 mm/ -0,05 mm bzw. 1 mm + 0,05 mm /-0,05 mm.
Die Prüfung dieser geometrischen Größen erfolgt mit geeigneten, kalibrierten Messgeräten, denen wiederum eine Messfehlertoleranz eigen ist – etwa ±0,01 mm.
Diese Definition von verfahrenstechnisch zulässigen Toleranzfeldern gilt generell für alle technischen Werte bzw. Größen und muss bei jeder Konstruktion / Planung exakt berücksichtigt werden. Dabei ist in der Regel umfangreiche Erfahrung notwendig, weil die (willkürliche) Minimierung von Toleranzfeldern die Fertigung der entsprechenden Bauteile in der Regel erheblich verteuert. Zu weite Toleranzfelder beeinträchtigen dagegen meist die Funktion des Apparates bzw. des Prozesses, etwa die Angabe der Leitfähigkeit von Reinstwasser mit 1 µS/cm ±5 µS/cm.
Eine Vielzahl von zulässigen Toleranzen wird in einschlägigen Normen wie z. B. DIN 7182 bzw. Messgerätebeschreibungen vorgegeben und findet so sinnvollen Eingang in Fertigungs- und Prüfspezifikationen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie