Im medienberührenden Bereich eines Apparates, z. B. aus einer austenitischen Edelstahllegierung, spezifisches Volumen, welches sich (z. B. durch Kapillarkräfte (Kapillarwirkung)) zwar befüllen kann, aber keinen Durchfluss bzw. Medienaustausch erlaubt.
Beispiele sind etwa Spalten bei Schraubelementen bzw. bei Dichtverbindungen, falsch bzw. entgegen GMP-Vorgaben montierte T-Stückabgänge bzw. Membran- oder Kugelventile, Dopplungen etc.
Toträume bzw. Mikrototräume sind unabhängig vom Volumen äußerst kritische und unerwünschte Systembereiche, die unkalkulierbare Medienreaktionen / -veränderungen ermöglichen und sich häufig kaum einer vollständigen Reinigungsoperation unterziehen lassen, bzw. in Grenzfällen auch korrosionstechnisch (Spaltkorrosion) bedenklich sein können.
Bei der Planung / Prüfung von Konstruktionen aus Edelstahllegierungen sollte deshalb ein wesentliches Augenmerk darauf gelegt werden, konstruktive Toträume kategorisch zu vermeiden.
Abb. T 9: Schematische Darstellung eines Totraums als konstruktiver Spaltbereich. (Quelle: G. Henkel)
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