Siehe auch: Inspektion.
Behörde, die für die Durchführung des AMG zuständig ist, soweit nicht Durchführungsaufgaben der Bundesoberbehörde berührt sind. Zu den Aufgaben der Überwachungsbehörde gehört auch die Durchführung von Betriebsbesichtigungen bei festgestellten Beanstandungen im Rahmen der Erteilung der Herstellungserlaubnis bzw. zur Feststellung der allgemeinen GMP -Konformität.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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