Startseite » Pharma » Lexikon Pharmatechnologie »

Weichmacher

Lexikon Pharmatechnologie
Weichmacher

Stoff, der technischen Kunststoffen zur Weichmachung beigesetzt wird. Entsprechend der inneren und äußeren Weichmachung unterscheidet man zwischen inneren und äußeren Weichmachern. Innere Weichmacher sind z. B. Butadien, Vinylacetat, Maleinsäure, Ethen, Vinylether, Acrylester. Äußere Weichmacher sind vorwiegend schwerflüchtige, niedermolekulare Flüssigkeiten, die chemisch ähnlich der polymeren Grundmasse sein müssen. Die Wirkung der äußeren Weichmacher ist im Prinzip die eines Lösungsmittels, welches im Systemverbund quasi als „Schmiermittel” vorliegt, über Nebenvalenzen gebunden ist, den Kunststoff leicht aufquellen (Quellung) und ihn in einen Gelzustand (Gele) überführen. Die Weichmacher verursachen dadurch eine verstärkte Beweglichkeit der Makromolekülketten (Makromolekül), wodurch Sprödigkeit und Härte merklich reduziert werden. Bei äußeren Weichmachern tritt im Laufe der Zeit das Problem der Weichmacherflucht auf, wodurch wieder eine Versprödung eintreten kann. Dies wird v. a. durch Lagerung bei erhöhten Temperaturen verstärkt.

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de