Siehe auch: Werkstoffzeugnis.
Zur Absicherung von Werkstoffqualitäten z. B. aus austenitischen Edelstahllegierungen bzw. Ergebnissen von technischen Operationen (z. B. elektrochemisches Polieren) an Bauteilen mit funktionellen Oberflächen werden i. Allg. Zeugnisse (Zertifikate, Zertifizierungen) erstellt, die dem Nutzer gesicherte Zustände entsprechend der Spezifikation garantieren und somit prinzipielle Unterlagen für die Anlagenvalidierung darstellen.
Zeugnisse müssen u. a. die spezifikationskonformen Soll- und die messtechnisch ermittelten Ist-Zustände enthalten, wobei eventuelle Abweichungen unbedingt hinsichtlich möglicher Verwendbarkeitseinschränkungen im praktischen Betrieb zu kommentieren sind.
(Siehe auch: Abb. P 12 unter Prüfzeugnis.)
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie