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Plattform für Abwärme

Bagatellschwellen und Ausnahmen neu geregelt
Plattform für Abwärme

Die Plattform für Abwärme schafft eine Übersicht über gewerbliche Abwärmepotenziale in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für Unternehmen vor Ort sichtbar gemacht. Diese Daten stehen damit auch für die Durchführung der Wärmeplanung in den Kommunen nach dem Wärmeplanungsgesetz zur Verfügung. Abwärme aus Unternehmen stellt ein großes Potenzial für die Dekarbonisierung dar. Das „Merkblatt für die Plattform für Abwärme“ legt in der Fassung vom August 2024 nun Bagatellschwellen fest und regelt Ausnahmen von der Meldepflicht. Bei Unterschreiten der Schwellenwerte besteht keine Meldepflicht. Das Merkblatt in der Version 1.3 kann unter https://www.bfee-online.de heruntergeladen werden.

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Bundesstelle für Energieeffizienz, Eschborn

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