Die bei der Ausgangsprüfung ermittelten Resultate sind als Ausgangsqualität (Istwert) mit dem vereinbarten Sollwert (etwa Rauheitswert Ra) zu überprüfen. Falls die Sollwerte nicht erreicht sind, ist mit dem Kunden eventuell eine entsprechende Nacharbeit zu vereinbaren, um die Ausgangsqualität auf den vereinbarten Sollwert zu bringen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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