Die Basler Chemische Industrie (BCI) hat im Laufe der Jahre eine Reihe von internen Werksnormen erstellt, die fallweise auch von anderen Unternehmen als verbindlicher Standard verwendet werden.
Die Basler Norm 2 (BN2) beschreibt beispielsweise die besonderen werkstofftechnischen Anforderungen an 1.4435 nach DIN 17440 mit deutlich eingeengten Analysegrenzen für die Legierungsbestandteile und definiertem Ferritgehalt (Ferrit).
Betreffend (Delta-)Ferritgehalt (Deltaferrit) muss für die Nickel-Äquivalente und die Chrom-Äquivalente die Austenitbedingung Cr-Äquivalent-0,91 Ni-Äquivalent ≤ 7,70 eingehalten werden. Edelstahlbleche 1.4435 müssen einen Deltaferritgehalt ≤ 0,2 % aufweisen. Edelstahlrohre 1.4435, längsnahtgeschweißt, müssen einen Deltaferritgehalt ≤ 0,5 % aufweisen.
BN94 beschreibt die Grundlagen für das chemische Beizen, Passivieren (Passivierung) und elektrochemische Polieren von Rohren und Apparaten aus austenitischen Edelstahllegierungen wie 1.4435BN2, 1.4435, 1.4539 etc.
Diese Normen befinden sich derzeit wieder in Überarbeitung, nachdem neuere Erkenntnisse aus der Praxis dies empfohlen haben.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie