Maximal zulässige (elastische) Dehnung eines Bauteils unter mechanischer Spannung, wobei eine weitere Spannungserhöhung (Belastung) zu einer plastischen Verformung bzw. bei spröden Werkstoffen zum Bruchversagen führt.
Die Aufbringung mechanischer Spannungen verursacht bei Bauteilen grundsätzlich Verformungen in Form von Dehnung, Stauchung, Verdrehung etc.
Die Dehngrenze von Werkstoffen wird an Prüflingen nach DIN 53455 ermittelt und dient zur Bestimmung der Bruch- oder Reißdehnung. Dabei wird auch die Bruch- oder Reißfestigkeit des Werkstoffs bestimmt.
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