Erklärung des Empfängers über den Erhalt einer Information in Textform, bei Folgeversionen oder Außerkraftsetzung auch über die Vernichtung der ungültig gewordenen Vorgängerversion. Für die Dokumentation aller die Herstellung von Arzneimitteln betreffenden Prozesse im Rahmen des Qualitätsmanagement-System von Bedeutung.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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