Im Sinne der Verfahrens- und Prüfabfolgen nach ISO 9000 ist nach jedem Bearbeitungs- bzw. Behandlungsschritt an einem Bauteil für den pharmazeutischen Apparatebau eine Endkontrolle entsprechend Prüfplan durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.
In der pharmazeutischen Produktion darf ein Arzneimittel erst nach erfolgter Endkontrolle und nachfolgender Freigabe in den Verkehr gebracht werden. Die Endkontrolle erfolgt nach festgelegten und validierten Prüfverfahren.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie