Benannt nach dem engl. Physiker Michael Faraday (1791–1867), der zwei Gesetze zur quantitativen Beschreibung der Elektrolyse entdeckt und formuliert hat.
Das 1. Faradaysche Gesetz besagt, dass die beim Durchgang von Gleichstrom durch einen Elektrolyten an den Elektroden abgeschiedenen Stoffmassen m der Stromstärke I und der Zeit t des Stromflusses direkt proportional sind: m = k x I x t, wobei k der materialabhängige Proportionalitätsfaktor ist und als elektrochemisches Äquivalent bezeichnet wird.
Das 2. Faradaysche Gesetz sagt aus, dass sich die durch gleich große Elektrizitätsmengen (Ladungen) aus verschiedenen Elektrolyten abgeschiedenen Stoffmengen wie die Äquivalentmassen (chemischen Äquivalente = Quotient aus relativer Atommasse und elektrochemischer Wertigkeit) dieser Stoffe verhalten. Daraus folgt, dass die zum Abscheiden von 1 Grammäquivalent eines Stoffes erforderliche Ladung für alle Stoffe gleich und damit eine Stoffkonstante ist (Faraday-Konstante). Sie beträgt 96.500 C/mol (eines chemisch einwertigen Stoffes).
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