Thermisches Verfahren zur Änderung der Werkstoffeigenschaften bzw. zur strukturellen Erholung des Werkstücks. Der Werkstoff wird im Glühofen langsam erwärmt, die Temperatur über eine definierte Zeitspanne gehalten und dann abgekühlt. Die verschiedenen Glühverfahren unterscheiden sich nach Glühtemperatur, Glühdauer und Art der Abkühlung.
Bei der Herstellung und Verarbeitung von austenitischen Edelstahllegierungen werden neben Gussverfahren zur Legierungserschmelzung und dem Schweißen als Verbindungstechnik zur Bauteilherstellung fallweise auch Glühprozesse eingesetzt.
Glühoperationen (bei austenitischem Edelstahl speziell Lösungsglühbehandlungen bei 1.050–1.100 °C) sind etwa notwendig, wenn Halbzeuge, wie Bleche und Profile, warmgewalzt bzw. kaltgefertigt (Kaltwalzen) werden und zwischen den verschiedenen Kaltwalzoperationen und nach deren Abschluss infolge Kaltverfestigung aufgrund der kaltplastischen Formgebung ein Glühen und Normalisieren des Werkstückes zur strukturellen Erholung notwendig wird. Die werkstofferholende Glühung ist in der Regel ein Lösungsglühen bei 1.050–1.100 °C über 5 bis 15 Minuten und sollte vorzugsweise in inerter (Ar) oder reduzierender (H2) Atmosphäre bzw. unter Vakuum erfolgen. Glühungen in Luftatmosphäre verursachen erhebliche Verzunderungen (Zunder) der Oberflächen und bedingen anschließend ein chemisches Beizverfahren zur sicheren Zunderentfernung und zur Repassivierung.
Austenitische Edelstähle müssen nach dem Glühen abgeschreckt (Abschrecken) werden.
Vor dem Glühen ist auf eine optimale Entfettung (Entfettungsmaßnahme) der Oberfläche zu achten.
Glühprozesse sind nach jeder plastischen Kalt-Formgebung final durchzuführen und im Bauteilzeugnis (Werkstoffzeugnis) nach DIN EN 10204, 3.1.B. in Art und Umfang zu dokumentieren.
Glühprozesse in einem Ofen sind i. Allg. von deutlich höherer Qualität als sogenannte (partielle) Induktionsglühoperationen (Induktionsglühen). Gegebenenfalls ist die Glühart im Glühzeugnis anzugeben.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie