Abk.: HWG.
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens vom 11. 7. 1965, in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. 10. 1994 (BGBl. I, 3068), Stand: 19. 10. 2012 (BGBl. I, 2192).
Enthält Vorschriften über die Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Das HWG soll in erster Linie Gefahren begegnen, die der Gesundheit des Einzelnen und den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemäße Selbstmedikation unabhängig davon drohen, ob sie im Einzelfall wirklich eintreten. Die Werbeverbote des HWG sollen verhindern, dass kranke Menschen durch eine unangemessene Werbung zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleitet werden.
Ergänzend gelten das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Berufsordnungen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie