Sensible Apparaturen und Leitungssysteme aus austenitischen Edelstahllegierungen, wie z. B. aus 1.4404 / 1.4435, 1.4539 oder aus Kunststoff, können nur von Unternehmen mit entsprechend langjähriger Erfahrung erfolgreich hergestellt werden. Edelstahlbauteile dürfen dabei nur in rein „weißen” Werkstätten hergestellt werden, die der Sorgfalt nach GMP-Richtlinien (Gute Herstellungspraxis) entsprechen und eine QS-Überwachung nach ISO 9000 oder ähnlich nachweisen können.
Im Zweifelsfall sind Bewerber vor Auftragserteilung durch entsprechende Ingenieurberater sicherheitshalber zu auditieren, um eventuelle (teure) Missverständnisse zu vermeiden.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie