Zusammenschluss von Überwachungsbehörden verschiedener Bundesländer aufgrund des Beschlusses der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden vom 2. / 3. 4.1998. Ziel ist es, Teaminspektionen zu ermöglichen und besondere Kenntnisse einzelner Inspektoren gemeinsam zu nutzen. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zu einer gleichartigen Inspektionsdurchführung, der Erhöhung der Inspektionstiefe sowie der Schaffung einheitlicher Beurteilungskriterien führen. Folgende Länder bilden – mit Ausnahme von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen – einen Inspektionsverbund:
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Nord: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
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Ost: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
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West: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
Für den Bereich Tierimpfstoffe gibt es einen länderübergreifenden Inspektionsverbund.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie