Veränderung (Beschleunigung, Veränderung der Selektivität) einer chemischen Reaktion durch Beteiligung eines Katalysators. Der Katalysator geht aus der Gesamtreaktion wieder hervor und kann somit mehrere Katalysezyklen durchlaufen. Eine Reaktion, die thermodynamisch nicht erlaubt ist, wird auch durch einen Katalysator nicht ermöglicht, denn der Grundsatz der Energieerhaltung erlaubt nur die Verringerung der Aktivierungsenergie der Reaktion, nicht aber die Veränderung der Reaktionsenergie.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie