Darstellung der unterschiedlichen Porengeometrien (Pore) auf der Oberfläche von Bauteilen hinsichtlich der Beurteilungsmöglichkeit der Risiken im Praxiseinsatz.
Gesichert völlig porenfreie Oberflächen – speziell im Schweißnahtbereich (Schweißnaht) wie auch im Gussbereich bzw. Spritzgussbereich – sind bei technischen Werkstoffen wie Kunststoffen oder austenitischen Edelstahllegierungen nicht uneingeschränkt zu garantieren. Aus diesem Grund ist es notwendig, von Fall zu Fall, je nach Porenstruktur und Porengröße, das Verhalten im Praxisbereich abzuschätzen und zu entscheiden, ob die erkannten Porendefekte als zulässig akzeptiert werden können, oder ob eine (lokale) Reparatur als notwendig erachtet wird.
Die Porenstruktur ist meist so gestaltet, dass an der Oberfläche der größte Durchmesser vorliegt und sich die Pore nach unten in den Werkstoff hinein verjüngt.
Wenn die Porenstruktur bei mikroskopischer Prüfung den Porenboden erkennen lässt und der Porendurchmesser größer ist als die Porentiefe, werden diese Poren als reinigungszugänglich bzw. -sicher beurteilt und i. Allg. belassen.
Porenstrukturen mit uneinsehbaren Untiefen können i. Allg. aufgrund reinigungs- und (bei Edelstahllegierungen) auch korrosionstechnischer Bedenken nicht akzeptiert werden und müssen durch Nacharbeit (z. B. Ausschleifen, Nachschweißen) gesichert entfernt werden.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie