Nach DIN 8550 eine standardisierte Fügeform zur Erzielung unlösbarer Verbindungen.
Beim Verschweißen von Metallen bzw. Legierungen werden die Schweißnahtufer lokal kontrolliert aufgeschmolzen, die Ufermaterialien (meist gleichartige Werkstoffe) im Schmelzbad gemischt, das Schmelzbad gezielt abgekühlt (Abkühlen) und dadurch eine feste Verbindung der beiden Ufer zu einem Teil hergestellt. Die Wärmequelle zum Aufschmelzen der Schweißufer ist meist ein elektrischer Lichtbogen (Wolfram-Inert-Gas-Schweißverfahren, Metall-Inert-Gas-Schweißverfahren).
Die Gefügestruktur des Schmelzbereiches der Schweißnaht ist nach Abkühlung eine typische Gussstruktur. Der metallographische Schliff einer Schweißnaht zeigt nach entsprechender Ätzpräparation im Mikroskop sehr deutlich die typischen Bereiche: Ufermaterial / Übergangsbereich / Nahtbereich.
Verschiedene austenitische Edelstahllegierungen, wie 1.4571, 1.4401, 1.4404, 1.4435, 1.4539 etc., lassen sich aufgrund der Ähnlichkeit relativ problemlos miteinander verschweißen, wobei i. Allg. ein Schweißzusatz gewählt wird, der sich am edleren bzw. hochwertigeren Schweißufermaterial orientiert.
Die unlösbare Verbindung von Bauteilen aus thermoplastischen Kunststoffen erfolgt entweder durch Kleben oder aber hauptsächlich durch Kunststoffschweißen, wobei der Nahtbereich z. B. durch Heißluft, Hochfrequenz, elektrischen Widerstand oder Infrarot plastifiziert (erweicht) wird.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie