Auch: Schweißvorschrift.
Bei der Konstruktion von Bauteilen aus austenitischen Edelstahllegierungen (z. B. Behälter) bzw. bei der Planung einer Rohrleitungsinstallation aus Edelstahlmaterial oder aus Kunststoff wird v. a. auch das Schweißverfahren bzw. die Schweißtechnik festgelegt, indem die Schweißausführungsdetails in Form einer Spezifikation mit allen notwendigen Parametern definiert werden.
Diese Aufgabe wird i. Allg. von einem autorisierten Schweißfachingenieur durchgeführt, der das Schweißverfahren, gegebenenfalls den Schweißzusatz (Zusatzmaterial), die Nahtanarbeitung / -vorbereitung, die Nahtsetzreihenfolge, die kennzeichnenden Nahtmaße, die Stromdatenbereiche, die Schweißlage etc. im Rahmen der Schweißvorschrift / Schweißzeichnung festlegt und mit dem Schweißverantwortlichen in der Werkstatt bzw. vor Ort einvernehmlich abstimmt bzw. definiert.
Im Rahmen dessen wird meist auch die Schweißnahtprüfspezifikation (Prüfplan), die Prüfung in Art und Umfang und die detaillierte Dokumentation einvernehmlich abgestimmt bzw. definiert. Schweiß- und Prüfspezifikation (und meist auch einvernehmliche Schweißmusterstücke) werden v. a. auch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich abgestimmt und sind i. Allg. Teil der Leistungskontrahierung.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie