Eigenschaft technischer Werkstoffe aus Kunststoff oder Metall bzw. Legierungen bezüglich der elementaren, morphologischen (Morphologie) und mikrogeometrischen bzw. geometrisch integrativen Homogenität; bei Metallen / Metalllegierungen der möglichst gleichmäßige Gitteraufbau bzw. Kornaufbau (Korngröße), welcher sich bei der Erstarrung als Ordnungszustand aus der Schmelze ergibt, wobei eine Reihe von Gitterfehler bekannt sind.
Die strukturelle Homogenität metallischer Werkstoffe wird z. B. durch Kaltverformungsprozesse (Kaltumformbereich) oder Walkprozesse (Walkgefüge) wie Walzen, Ziehen bzw. Schmieden gegenüber den Gussgefügen weiter verbessert und führt dadurch zu einer technischen Werkstoffqualität, die in ihrem chemischen, mechanischen, elektrischen etc. Eigenschaftsverhalten sehr günstige Werte annimmt.
Austenitische Edelstahlwerkstoffe (Edelstahllegierungen), die diese klassischen Walkprozesse zur Strukturhomogenisierung nicht erfahren haben – also z. B. Gussteile bzw. stranggepresstes Material und Schweißnähte – zeigen i. Allg. merklich weniger günstige verfahrenstechnische Eigenschaftswerte betreffend
-
Korrosionsverhalten (Korrosion),
-
mechanischem Festigkeitsverhalten,
-
kaltplastischem Verformungsverhalten etc.
Bei Kunststoffen wird die strukturelle Homogenität z. B. durch die Verteilung des Polymerisationsgrades des Polymers, den Anteil an Monomeren bzw. an niedermolekularen Weichmachern, den Ordnungsgrad, die Füllstoffverteilung, die Sequenzverteilung bei Copolymeren etc., maßgeblich bestimmt.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie