Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung von Metallkörpern, um Hohlstellen (Lunker [Gusslunker], Poren, Risse, Dopplungen, Schweißbindefehler etc.) zu detektieren, wobei die Schallschwingungen im metallischen Strukturverband deutlich anders transportiert werden als etwa in (luft- bzw. gasbefüllten) Hohlbereichen.
Etwa bei der Herstellung von Edelstahlrohren wird die Ultraschallprüfung (neben der Wirbelstromprüfung) als kontinuierliche zerstörungsfreie Prüfung eingesetzt, um entsprechende Rohrherstellfehler beim Nahtlosziehen oder beim Längsschweißen festzustellen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie