Wärmeenergiestrom bzw. Übergang von der Strahlungsquelle auf feste, flüssige oder gasförmige Stoffe durch Strahlung aufgrund elektromagnetischer Wellen mit Wellenlängen von 1–400 µm, wobei warme Körper Wellen ausstrahlen und kalte Körper (teilweise) Wellen absorbieren (Absorption).
Nach dem Boltzmannschen Gesetz gilt:
Q = C · A [(0,01 T1)4 – (0,01 T2)4]
mit Q = transportierte Wärmemenge, C = spezifische Strahlungskonstante des absolut schwarzen Körpers (4,96 kcal/m2 h °C4), A = Fläche für Wärmestrahlvorgang, T1, T2 = Temperaturen der beiden Körper (T1 warmer und T2 kalter Körper).
Die Erfahrung, dass durch zunehmende Entfernung von der Strahlungsquelle die Wärmetransportmenge rasch abfällt, erklärt sich dadurch, dass die Temperaturen mit der 4. Potenz in die Rechnung eingehen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie