Sammelbegriff für die Eigenschaften von Werkstoffen, den verschiedenen Belastungen während der Nutzung in der Praxis zu widerstehen; grundsätzlich die gesicherte Erfüllung aller im Herstellplan / Prüfplan eines technische Apparates z. B. aus Kunststoff oder aus einer austenitischen Edelstahllegierung vorgegebenen Eigenschaftsgrenzwerte wie etwa Korrosionsverhalten (Korrosion), Partikelverhalten (Partikel), Temperaturverhalten, mechanisches Festigkeitsverhalten, Belegungsverhalten von Oberflächen etc.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie