Abk.: ZLG.
Die ZLG definiert ihre Aufgaben wie folgt:
Die ZLG ist Koordinierungsstelle der Länder im Human- und Tierarzneimittelbereich. Die ZLG will den Informationsfluss, die Abstimmung zwischen den Ländern, zwischen den Länderministerien und den Inspektoraten sowie zwischen Bund und Ländern aufrecht erhalten und verbessern. Die ZLG vertritt die Interessen der Länder im Rahmen einer aktiven Mitarbeit in zahlreichen nationalen und internationalen Gremien und fördert durch die Betreuung der Expertenfachgruppen der Länder den länderübergreifenden fachlichen Austausch.
Die koordinierende Funktion der ZLG für die Arzneimittelüberwachungsbehörden erstreckt sich insbesondere auf die folgenden Bereiche:
-
Pflege und Weiterentwicklung des länderübergreifenden Qualitätssystems der Arzneimittelüberwachung,
-
Mitarbeit in nationalen Gremien und Fachgruppen,
-
Vertretung der Länder auf europäischer und internationaler Ebene zu Fragen der Arzneimittelüberwachung und -untersuchung,
-
Sammlung und Bereitstellung von aktuellen Informationen zu nationalen, europäischen und internationalen Entwicklungen im Arzneimittelbereich,
-
nationale Kontaktstelle für den zentralen Informationsaustausch mit europäischen Überwachungseinrichtungen, MRA-Partnern und Behörden weiterer Drittstaaten,
-
Prüfung von Arzneimittelangeboten und -werbung im Internet.
(Quelle: https://www.zlg.de)
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie