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Elektronische Überwachung von Nagetieraktivitäten

Neue Rechtslage für Monitoring und Bekämpfung erfordert Alternativen
Elektronische Überwachung von Nagetieraktivitäten

Seit September gelten für die Bekämpfung von Nagetieren in Deutschland neue gesetzliche Regelungen. Wirkstoffe und Präparate, die jahrelang erfolgreich gegen Ratten und Mäuse im Einsatz waren, dürfen nur noch unter strengsten Bedingungen ausgebracht werden. Blutgerinnungshemmer sind zur Dauerbeköderung nicht mehr zulässig. Für Gastronomie, Lebensmittelproduktion und -handel werden ein funktionierendes Nachweissystem und die lückenlose Dokumentation wichtiger denn je.

Seit 1. September 2013 gilt die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Sie regelt die „Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“. Zur professionellen Bekämpfung von Schadnagern (Ratten, Mäuse) kamen bisher zum Großteil Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen, sogenannten Antikoagulanzien, zum Einsatz. Die Aufnahme dieser Wirkstoffe bewirkt, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und innerlich verbluten. Gerade für diese Blutgerinnungshemmer jedoch identifizierte die EU erhebliche Umweltrisiken. Sie gehören zu den PBT-Stoffen, d. h. sie sind sehr schlecht abbaubar, reichern sich in Organismen und damit in der Nahrungskette an und sie sind toxisch für Mensch und Umwelt. Blutgerinnungshemmer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen – mangels Alternativen – freigegeben. Die EU fordert jedoch, geeignete Risikominderungsmaßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Wirkstoffexposition von Menschen, Tieren und Umwelt auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Spätestens ab dem 1. April 2014 unterliegen alle Antikoagulanzien zudem den nationalen Risikominderungsmaßnahmen (RMM). In seinem aktuellen „Hintergrundpapier“ von Mitte Dezember 2013 (Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien, 2. Auflage) bestätigt das Umweltbundesamt nochmals die Rechtsverbindlichkeit der RMM. Allerdings anerkennt das UBA die Bedenken, insbesondere der Lebensmittelbetriebe zu dem Verbot der Dauerbeköderung und stellt eine entsprechende Ausnahmeregelung in Aussicht. Nach aktueller Rechtslage jedoch sei festgelegt, dass „bei der Verwendung von Biozid-Produkten die sich aus der Zulassung ergebenden Verwendungsbestimmungen eingehalten werden müssen.“

Die Konsequenzen
In der Produktion von Lebensmitteln legen diverse nationale und internationale Standards bereits jetzt den Verzicht auf Rodentizide fest. Vielfach werden Schlag- oder Lebendfallen eingesetzt. Für entsprechend zertifizierte Betriebe sind die Änderungen im Innenbereich daher weniger einschneidend. Doch für deren Außenbereiche und für Unternehmen ohne entsprechende Zertifizierung bringt die veränderte Rechtslage Konsequenzen: Beginnender Befall durch Schadnager wird nicht mehr quasi automatisch im Rahmen des Monitorings mit wirkstoffhaltigen Ködern bekämpft. Hygienemanagement und Prävention gewinnen weiter an Bedeutung. Damit sich die Tiere nicht unbemerkt etablieren können, gilt es verstärkt, Befallsmerkmale durch Eigenkontrollen frühzeitig zu erkennen. Lebend- und Schlagfallen erleben ihr Comeback. Lebendfallen aber müssen laut Tierschutzgesetz täglich kontrolliert werden und bei Schlagfallen erfordert die Hygiene laufende Kontrolle. Zu prüfen ist außerdem, ob die Intervalle für den regelmäßigen Service durch den beauftragten Schädlingsbekämpfer ausreichen, ansonsten besteht das Risiko, dass ein Befall erst (zu) spät erkannt wird. Zunehmen wird auch die Bedeutung der Dokumentation. Sie übernimmt nun auch Beweisfunktion für die Notwendigkeit einer Bekämpfung.
Elektronische Überwachung
Die APC ist bundesweiter Dienstleister für Schädlingsbekämpfung. Der Löwenanteil der jährlich über 80 000 Einsätze erfolgt im Lebensmittelbereich. Schwerpunkt der Arbeit sind bereits jetzt Prävention und Früherkennung. Durch die neue Rechtslage wächst die Bedeutung dieser Maßnahmen und des kritischen und geübten Auges eines Schädlingsbekämpfers.
Für Unternehmen, die z. B. nach AIB oder BRC arbeiten, die aus anderen Gründen verstärkt Fallen einsetzen oder die künftig kein Risiko eingehen wollen, hat das Unternehmen eine Lösung. APC Active Permanent Monitoring ist ein elektronisches System zur Überwachung von Nagetieraktivitäten. Kernstück ist die Basisstation, die per Funk mit bis zu 150 Sensoren verbunden ist. Diese Sensoren werden auf unterschiedliche Systeme zum Nachweis oder zur Bekämpfung von Nagetieren montiert oder überwachen – frei montiert – potenzielle Laufwege. Die Systeme werden nummerierten Kontrollpunkten zugeordnet und im Gebäudeplan erfasst: APC Integral dokumentiert in Papierform, APC DocuWeb elektronisch im Web. Bei Wahrnehmung eines Nagetieres als thermischen Reiz sendet der Sensor eine Meldung an die Basis. Per SMS oder Mail informiert die Steuereinheit umgehend die Verantwortlichen und/oder erfasst die Meldung im APC DocuWeb. Befallsfreiheit und Befallsmeldungen sind damit lückenlos bewiesen und dokumentiert. Das Wort Active steht u. a. für die aktive Kontrolle, auch wenn sich nichts tut. Die bidirektionale Sensorüberwachung stellt fortlaufend sicher, dass alle Sensoren noch an der richtigen Stelle stehen und in Betrieb sind.
prozesstechnik-online.de/dei0314450
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