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Investitionssicherheit bei der Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

Chemie
Investitionssicherheit bei der Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

Durch die sogenannte Beschleunigungsnovelle vom 9.10.1996 wird dem Betreiber einer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlage teilweise die Möglichkeit eingeräumt, bei weiteren Änderungen seiner Anlage zwischen den Instrumenten Genehmigungs- und Anzeigeverfahren zu wählen.

In dieser Veröffentlichung untersucht der Autor die Wurzeln für ein begründetes Vertrauen des Anlagenbetreibers auf die Beibehaltung seiner Anlage aus öffentlich-rechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sicht. Durch konkrete Beispiele wird verdeutlicht, wann die Tatbestandsmerkmale der §§ 15, 16 BImSchG und die Möglichkeit der Verfahrenswahl gegeben sind. Vor allem aber wird die Auffassung überprüft, ob eine Änderungsgenehmigung mehr Investitionssicherheit gewährt als ein ordnungsgemäßes Anzeigeverfahren.
Dr. jur. Stefan Kiefer, Reihe Umwelt- und Technikrecht, Band 46, Berlin, 1999, 178 Seiten, 89 DM.
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