Startseite » Chemie »

Sparmaßnahme am falschen Ende

VCI nimmt Stellung
Sparmaßnahme am falschen Ende

„Konsequentes Sparen ist notwendig, um Deutschland aus der Schuldenfalle zu befreien. Die Eckpunkte der Bundesregierung für ein Sparpaket sind ein erster Schritt, um die Neuverschuldung des Staatshaushaltes zu reduzieren. Jetzt ist es wichtig, keine Maßnahmen zu ergreifen, die das Wachstum bremsen und die Steuereinnahmen sinken lassen“, schreibt der VCI in einer Stellungnahme zu den Sparbeschlüssen der Bundesregierung. Aus Sicht des VCI seien die angekündigten Verringerungen der Vergünstigungen bei der Energiesteuer für das produzierende Gewerbe aus zwei wesentlichen Gründen eine Sparmaßnahme am falschen Ende:

Wettbewerbsfähige Preise für Strom seien für die energieintensive chemische Industrie ein wichtiger Standortfaktor. „Dem hat der Gesetzgeber bei der Einführung der ökologischen Steuerreform 1999 Rechnung getragen, indem er mit der Energiesteuer gleichzeitig Mechanismen zur Belastungsbegrenzung für das produzierende Gewerbe einführte: den ermäßigten Steuersatz und den Spitzenausgleich. Trotz dieser Regelung liegen Energiesteuern und Strompreise heute in Deutschland deutlich über dem europäischen und internationalen Niveau. Die Grundlage für eine Belastungsbegrenzung von 1999 gilt auch heute unverändert“, heißt es in der Erklärung.
„Die Entlastungsregelungen wurden zudem ausdrücklich mit der Vereinbarung verknüpft, dass die deutsche Wirtschaft ihre Ziele aus der Klimaschutzselbstverpflichtung erreicht: Reduktion der spezifischen Treibhausgase bis 2012 um 35 Prozent. Die Bundesregierung überprüft die Einhaltung der Ziele jedes Jahr. Sie hat den erfolgreichen Verlauf der Selbstverpflichtung zuletzt Ende 2009 in einem Bericht dokumentiert. Die chemische Industrie hat einen wesentlichen Anteil an diesem Erfolg. Sie hat ihre Treibhausgas-Emissionen von 1990 bis 2008 um 37 Prozent reduziert“, erklärt der VCI. Von der Politik erwarte man, dass sie ihren Teil der Vereinbarung ebenfalls einhält.
Einigkeit besteht dagegen beim Thema Bildung: „Wir begrüßen, dass Bildung und Forschung von Sparmaßnahmen ausgenommen werden sollen, denn diese sind die Grundlagen für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand in der Zukunft. Im Gegensatz zu anderen OECD-Staaten ist in Deutschland der Anteil der staatlichen Forschungsförderung für die Unternehmen seit Jahren rückläufig. Das muss sich ändern, weil ansonsten deutsche Forschungs-Standorte im internationalen Wettbewerb benachteiligt sind“, heißt es in der Erklärung. Und weiter: „In Deutschland sollte deshalb zusätzlich zur Projektförderung eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) einführt werden. Fast alle großen Industrieländer fördern FuE über steuerliche Regelungen und stärken so die Innovationskraft ihrer Volkswirtschaften.“
„Die steuerliche Forschungsförderung hilft, den wirtschaftlichen Erholungsprozess zu stabilisieren und die richtigen Weichen für die Zeit nach der Krise zu stellen. Jeder Euro, den der Staat hierfür ausgibt, zahlt sich für Deutschland aus. Die Unternehmen werden die Fördermittel für zusätzliche FuE verwenden. Das sichert Wachstum und Beschäftigung“, erklärt der VCI.
Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de