Die Reindampfventile Gemü 505/555 werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 hergestellt. Für alle medienberührenden Bauteile ist damit eine entsprechende Rückverfolgbarkeit gegeben. Ursprünglich für die Pharmaindustrie entwickelt, wurde die Ventilauslegung später auf Reindampfanwendungen in der Lebensmittelindustrie angepasst bzw. erweitert. Die pneumatischen (Gemü 555) und handbetriebenen (Gemü 505) Schrägsitzventile orientieren sich dabei an den GMP-Richtlinien und stehen für höchste Qualität.
Alle medienberührenden Teile sind aus hochwertigem Edelstahl gefertigt und die Dichtwerkstoffe genügen den Anforderungen der FDA sowie der EU-Rahmenverordnung. Die Ventile werden chargenbezogen gefertigt und in einem Produktionsablauf zusammengefasst, um eine lückenlose Rückverfolgung aller medienberührenden Komponenten zu gewährleisten. Neben der Werksbescheinigung 2.1, dem Werks-zeugnis 2.2 und den Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 und 3.2 nach DIN EN 10204 kann somit bei Bedarf zusätzlich eine Konformitätserklärung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 für die Sitzventile ausgestellt werden.
Halle 5.1, Stand C39
prozesstechnik-online.de/dei0315480
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